| 1. Anwendbarkeit
Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten, respektive dem von ihm beauftragten
Werbevermittler und der Swissclick AG, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für
das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
2. Inseratearten
Swissclick kann die Inserate nach eigenem Ermessen bei Online-Diensten von Dritten
platzieren.
3. Inserateaufgabe
Der Inserent, beziehungsweise der Werbevermittler, geben das Inserat online auf. Bild,
Logo oder Vollvorlage werden online als GIF- oder JPG-Bilddatei übermittelt. (Das
Swissclick-System automatisiert diesen Prozess).
4. "Gut zum Druck"
Das "Gut zum Druck" erfolgt durch den Inserenten beim elektronischen Versand
seiner Online-Bestellung (Inserateaufgabe).
5. Haftung
Der Inserent ist vollumfänglich für den Inhalt seines Online-Inserats verantwortlich.
Die Swissclick AG übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der bei ihr geschalteten
Werbung. Der Inserent sichert der Swissclick, dass die gelieferten Inserate
gesetzeskonform sind und insbesondere keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen
oder Straftatbestände erfüllen.
Der Inserent ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
Richtlinien von Swissclick AG (Disclaimer) und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und
stellt die Swissclick AG sowie deren Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen
Dritter frei. Der Inserent ist in jedem Falle verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit
Ansprüchen Dritter oder mit sonstigen Verfahren anfallenden gerichtlichen und
aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Swissclick behält sich vor, Inserate, welche
nach ihrem Ermessen als rechtswidrig oder Rechte Dritter verletzend qualifiziert werden,
ohne Vorankündigung und entschädigungslos zu entfernen.
6. Datenschutz
Der Inserent, beziehungsweise der Werbevermittler, erlaubt der Swissclick AG, die
Inserate auf ihren Online-Diensten sowie in die Online-Dienste ihrer Vertragspartner zu
integrieren oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten.
Swissclick AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von
Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent, beziehungsweise der
Werbevermittler, nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die
keine Datenschutzbestimmungen kennen, die mit denjenigen der Schweiz vergleichbar sind.
7. Ausschliessliche Verbreitung durch Swissclick
Der Inserent, beziehungsweise der Werbevermittler, überträgt der Swissclick AG das
Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate durch Dritte mit
den geeigneten Mitteln zu untersagen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist
Kloten.
9. Inkrafttreten
Diese Insertionsbedingungen treten am 14.8.2000 in Kraft und ersetzen alle früheren
Bestimmungen. |